Steuerliche Termine für Selbstständige und Unternehmen
Wenn du selbstständig bist oder ein Unternehmen hast, musst du dich an eine ganze Reihe steuerlicher Regelungen halten. Und die haben eins gemeinsam: Sie sind an feste Termine gebunden. Wenn du diese Termine kennst, sparst du dir eine Menge Stress und manchmal auch Geld.
Damit du nicht jedes Jahr aufs Neue die gleichen Fragen googeln musst, findest du hier einen Überblick über die wichtigsten steuerlichen Fristen und Aufbewahrungsfristen.
INHALT
Was du vorher beachten solltest
Steuererklärung: Diese Fristen musst du kennen
Umsatzsteuervoranmeldung: Monatlich, vierteljährlich oder jährlich?
Gewerbesteuervorauszahlung
Einkommensteuervorauszahlung
Sozialversicherung: Wenn du Angestellte hast
Aufbewahrungsfristen: Was du wie lange behalten musst
Und was ist mit digitalen Belegen?
Fristen einhalten leicht gemacht
Was du vorher beachten solltest
Bevor es um die einzelnen Abgabefristen geht, solltest du ein paar steuerliche Regelungen kennen. Es macht einen riesigen Unterschied, ob du gewerblich oder freiberuflich tätig bist. Und gerade in einem kreativen Beruf kann es gut sein, dass du zu den freien Beruf gehörst. Dann sind manche Abgaben nicht relevant.
Gewerbe:
Umfasst eine Vielzahl von Tätigkeiten, die nicht den freien Berufen zugeordnet sind, wie Handel, Handwerk oder Gastronomie.
Unterliegen der Gewerbesteuer, können aber eine Anrechnung der gezahlten Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer erhalten.
Muss beim Gewerbeamt angemeldet werden.
Freiberuflichkeit:
Umfasst die freien Berufe, wie etwa wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, lehrende, erzieherische oder heilberufliche Tätigkeiten.
Sind nicht gewerbesteuerpflichtig und beziehen Einkünfte aus selbstständiger Arbeit.
Muss beim Finanzamt angezeigt werden.
Steuererklärung: Diese Fristen musst du kennen
Abgabefrist (ohne Steuerberater): 31. Juli des Folgejahres
Abgabefrist (mit Steuerberater): 28. oder 29. Februar des übernächsten Jahres
Fristverlängerung: Bei Verspätung kann ein Verspätungszuschlag fällig werden. Also kümmere dich lieber früher darum oder beantrage eine Fristverlängerung.
Anlagen: Selbstständige müssen innerhalb der Steuererklärung die Anlagen G (bei Gewerbe), S (bei Freiberuflichkeit) und EÜR ausfüllen.
Umsatzsteuervoranmeldung: Monatlich, vierteljährlich oder jährlich?
In welchem Rhythmus du deine Voranmeldungen leisten musst, entscheidet sich danach, wie viel Umsatzsteuer du im Vorjahr gezahlt hast:
Monatlich: bei mehr als 7.500 € Umsatzsteuer im Vorjahr
Vierteljährlich: bei 1.001 € bis 7.500 €
Jährlich: bei weniger als 1.000 €
Abgabefrist: 10. des Folgemonats
Dauerfristverlängerung: Damit bekommst du einen Monat mehr Zeit, musst aber rechtzeitig einen Antrag stellen und eventuell eine Sondervorauszahlung leisten.
Kleinunternehmerregelung: Wenn du diese Regelung in Anspruch nimmst, bist du von der Umsatzsteuer und somit auch von den Voranmeldungen befreit.
Gewerbesteuervorauszahlung
Wenn du ein Gewerbe hast, zahlst du quartalsweise Vorauszahlungen für deine Gewerbesteuer.
Abgabefrist: 15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November
Einkommensteuervorauszahlung
Auch für die Einkommensteuer musst du eventuell Vorauszahlungen leisten und zwar quartalsweise.
Abgabefrist: 10. März, 10. Juni, 10. September, 10. Dezember
Sozialversicherung: Wenn du Angestellte hast
Wenn du Angestellte beschäftigst, musst du dich um deren Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung kümmern:
Anmeldungen: innerhalb von 6 Wochen
Jahresmeldungen: 15. Februar des Folgejahres
Monatsmeldungen: drittletzter Arbeitstag des Monats
Aufbewahrungsfristen: Was du wie lange behalten musst
Im privaten Bereich sind die meisten Aufbewahrungsfristen nur eine Empfehlung. Im geschäftlichen Bereich gibt es aber ein paar gesetzliche Regelungen, die du beachten musst. Merke dir einfach: Wenn du deine Unterlagen 10 Jahre aufbewahrst, bist du immer auf der sicheren Seite.
10 Jahre aufbewahren musst du:
Jahresabschlüsse
Bücher und Aufzeichnungen
Inventare
Lagerberichte
8 Jahre aufbewahren musst du:
Buchungsbelege
Rechnungen
6 Jahre aufbewahren musst du:
Handels- und Geschäftsbriefe
Aufbewahrungsfrist: Die Frist beginnt am Ende des Kalenderjahres, in dem das Dokument entstanden ist oder empfangen wurde.
Und was ist mit digitalen Belegen?
Generell gilt, dass du Belege in der Form aufbewahren solltest, wie du sie erhalten hast. Du kannst Papierbelege auch als Scan aufbewahren, aber sie müssen revisionssicher sein. Das bedeutet: Sie können nicht verändert werden und müssen jederzeit lesbar sein.
Fristen einhalten leicht gemacht
Steuerliche Termine müssen dich nicht jedes Jahr wieder stressen. Trage dir einfach alle wiederkehrenden Fristen in deinen Kalender ein. Nutze ein Buchhaltungstool und eventuell ein Steuertool. Und lege alle wichtigen Unterlagen immer sofort in einem Ordner ab. Dann bist du bestens auf die nächste Steuererklärung vorbereitet. Wenn du dabei Unterstützung brauchst, melde dich gern bei mir.